Kleinunternehmer Angebot schreiben: Aufbau, Pflichtangaben und Prüfliste
Wenn Sie als Kleinunternehmer ein Angebot schreiben, führen Sie die Leistung mit Menge, Einheit und Preis je Position auf und weisen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört der gesetzliche Hinweis für Kleinunternehmer nach § 19 UStG in das Angebot; außerdem brauchen Sie die üblichen Angebotsangaben wie vollständiger Firmenname mit Rechtsform, Anschrift, Angebotsnummer, Datum, Gültigkeitsdauer und Gesamtbetrag.
Kleinunternehmer Angebot schreiben
Ein Angebot als Kleinunternehmer unterscheidet sich im Kern nicht beim handwerklichen Aufbau. Die Arbeit muss klar beschrieben sein, die Mengen müssen stimmen, die Einheiten müssen nachvollziehbar sein und jede Position braucht einen Preis.
Der wichtige Unterschied liegt bei der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen tragen sie den gesetzlichen Hinweis ein.
Schreiben Sie deshalb nicht nur einen Endpreis in das Angebot. Ein brauchbares Angebot zeigt, welche Leistung gemeint ist, welche Menge angesetzt wurde, welche Einheit gilt und welcher Preis je Position verlangt wird.
Kleinunternehmer Angebot schreiben: Pflichtangaben
Für ein Angebot im Handwerk sind bestimmte Angaben zu prüfen. Dazu gehören der vollständige Firmenname mit Rechtsform, die Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Angebotsnummer, Datum und Gültigkeitsdauer.
Zur Leistung gehören Beschreibung, Menge, Einheit und Preis je Position. Außerdem müssen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag getrennt ausgewiesen werden. Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; der gesetzliche Hinweis tritt an diese Stelle.
Bei zulassungspflichtigen Gewerken nach Anlage A der Handwerksordnung gehört zusätzlich die zuständige Handwerkskammer in das Angebot.
| Bereich | Was in das Angebot gehört | Hinweis für Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Betrieb | Vollständiger Firmenname mit Rechtsform, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. | Diese Angaben nicht abkürzen oder weglassen |
| Angebot | Angebotsnummer, Datum, Gültigkeitsdauer | Eindeutige Zuordnung vor dem Versand prüfen |
| Leistung | Leistungsbeschreibung mit Menge, Einheit und Preis je Position | Jede Position so schreiben, dass die Arbeit erkennbar ist |
| Beträge | Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag getrennt ausgewiesen | Keine Umsatzsteuer ausweisen, gesetzlichen Hinweis nach § 19 UStG eintragen |
| Handwerk | Bei zulassungspflichtigen Gewerken nach Anlage A zusätzlich die zuständige Handwerkskammer | Nur relevant, wenn das Gewerk darunter fällt |
Mehr zu den allgemeinen Angaben finden Sie im Ratgeber Pflichtangaben im Handwerker-Angebot.
Kleinunternehmer Angebot schreiben: Umsatzsteuer und Hinweis
Der häufigste kritische Punkt ist der Umgang mit der Umsatzsteuer. Wenn Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus.
Das Angebot sollte deshalb keine Umsatzsteuerposition enthalten. Stattdessen braucht es den gesetzlichen Hinweis. Der genaue Text sollte zu Ihrer betrieblichen Vorlage passen und vor der Nutzung geprüft werden.
Wichtig ist die innere Ordnung des Angebots. Wenn an einer Stelle keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sollte an anderer Stelle nicht versehentlich eine Umsatzsteuerzeile, ein Umsatzsteuerbetrag oder ein missverständlicher Gesamtbetrag stehen.
Kleinunternehmer Angebot schreiben: Aufbau
Beginnen Sie mit den Betriebsdaten. Danach folgen Angebotsnummer, Datum und Gültigkeitsdauer. Erst dann kommen die Positionen.
Jede Position sollte aus einer klaren Leistungsbeschreibung bestehen. Dazu kommen Menge, Einheit und Preis. Vermeiden Sie Sammeltexte, bei denen später unklar ist, welche Arbeit enthalten war.
Am Ende stehen die Beträge. Bei Kleinunternehmern gehört dort keine Umsatzsteuer hin. Der gesetzliche Hinweis nach § 19 UStG muss im Angebot stehen.
Kleinunternehmer Angebot schreiben: Prüfliste
Prüfen Sie das Angebot vor dem Versand Punkt für Punkt. Besonders bei Vorlagen lohnt sich der Blick auf alte Steuerzeilen und alte Textbausteine.
- Vollständiger Firmenname mit Rechtsform eingetragen
- Anschrift eingetragen
- Steuernummer oder USt-IdNr. eingetragen
- Angebotsnummer vergeben
- Datum eingetragen
- Gültigkeitsdauer eingetragen
- Leistungsbeschreibung je Position verständlich formuliert
- Menge je Position eingetragen
- Einheit je Position eingetragen
- Preis je Position eingetragen
- Gesamtbetrag geprüft
- Keine Umsatzsteuer ausgewiesen, wenn § 19 UStG genutzt wird
- Gesetzlicher Hinweis für Kleinunternehmer eingetragen
- Zuständige Handwerkskammer eingetragen, wenn ein zulassungspflichtiges Gewerk nach Anlage A der Handwerksordnung betroffen ist
Kleinunternehmer Angebot schreiben: typische Fehler
Umsatzsteuerreste: Alte Angebotsvorlagen enthalten oft noch Steuerzeilen. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand, ob wirklich keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, wenn Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG arbeiten.
Unklare Positionen: Eine Leistung ohne Menge, Einheit oder Preis je Position ist schlecht prüfbar. Für Kundinnen und Kunden muss erkennbar sein, welche Arbeit zu welchem Preis angeboten wird.
Fehlende Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer gehört zu den Pflichtangaben. Lassen Sie dieses Feld nicht offen.
Fehlende Handwerkskammer: Bei zulassungspflichtigen Gewerken nach Anlage A der Handwerksordnung ist zusätzlich die zuständige Handwerkskammer anzugeben.
Schneller mit Handschlag
Die Handschlag-App erstellt ein Angebot per Sprache direkt auf der Baustelle: Leistungen, Mengen und Preise werden eingesprochen und daraus werden Positionen mit Menge, Einheit und Preis. Vor dem PDF-Export prüft die App die Pflichtangaben und meldet konkret, wenn etwas fehlt.
Quellen
- https://handschlag.dev/llms.txt
- https://handschlag.dev/ratgeber/pflichtangaben-angebot-handwerk